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21.11.2009

Lesezeit: etwa 3 Minuten

21.11.2009 . 12 Uhr . Trauermarsch Remagen

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Besiegt! Besetzt! Gedemütigt und systematisch belogen!
So bringt man ein Volk im Frieden um...

Am 8. Mai 1945 kapitulierte die Deutsche Wehrmacht bedingungslos. Die Waffen schwiegen und die deutschen Soldaten begaben sich in ein ungewisses Schicksal. Nach langen Jahren des zähen Ringens hofften die deutschen Soldaten auf eine faire Behandlung durch die Sieger.

„Den Leistungen und Opfern der deutschen Soldaten zu Wasser, zu Lande und in der Luft wird auch der Gegner die Achtung nicht versagen.“ (letzter Wehrmachtsbericht, 9. Mai 1945)

Wie falsch sie mit dieser Einschätzung lagen, ist bis heute ein gerne totgeschwiegenes Thema in den Geschichtsbüchern der BRD. Der Mythos der sogenannten Befreiung, der ein Eckpfeiler des Selbstverständnisses der BRD seit ihrer Gründung ist, zieht auch nach Kriegsende eine lange Blutspur hinter sich her. Vertreibung, Raub und Massenmord an Kriegsgefangenen sind Dinge, die so gar nicht in das Bild der gütigen „Befreier“ passen wollen.

In den sogenannten Rheinwiesenlagern wurden gegen Kriegsende über 3,4 Millionen deutsche Soldaten inhaftiert. Unter katastrophalen hygienischen Zuständen zusammengepfercht, starben in den Jahren 1945/46 fast eine Million dieser Gefangenen, in Zahlen ausgedrückt: 1.000.000 Gefangene! Sie verhungerten oder erlagen Seuchen in den Händen der sogenannten Befreier. Eine Million Menschen, die in den Akten der US-Streitkräfte lediglich unter der Bezeichnung „Other losses“ aufgeführt wurden und deren qualvoller Tod heute einfach systematisch totgeschwiegen werden soll.

Eine Million Menschen, die bereit waren, ihr Leben für den Schutz unserer Heimat einzusetzen.
Eine Million Menschen, über deren Verbleib man bis heute nicht offen spricht.
Eine Million Menschen, die Opfer eines gezielt betriebenen Massenmordes wurden.
Eine Million Menschen, die auch Dich zur Tat rufen!

Helfe auch Du, die Schweigespirale zu brechen und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Dort, wo aus der Lüge das Fundament für die Zukunft unseres Volkes gebildet werden soll, gilt es, die Fackel der Wahrheit zu entzünden. Dort, wo die Lüge zerbricht, wird der Grundstein für eine bessere Zukunft gelegt. Darum komme auch Du am 21. November 2009 nach Remagen und zeige, daß die Lüge niemals widerstandslos hingenommen werden wird!

Wann und Wo?

21.11.2009 . 12 Uhr . Remagen . Treffpunkt folgt!

Veranstalter: Regionale Aktivisten

Rechtslage

[17.10.2009] Angemeldet!

[27.10.2009] Verboten! Rechtsmittel sind eingelegt!
Der Bürgermeister der Stadt Remagen hat mit einem Schreiben vom 27.10.2009 den für den 21.11. geplanten Trauermarsch in Remagen verboten. Selbstverständlich werden gegen das Verbot Rechtsmittel eingelegt und im Notfall alle Instanzen ausgeschöpft, um den Trauermarsch zu ermöglichen. Die Verbotsverfügung ist so knapp gefasst und die genannten Punkte sind so haltlos, dass davon ausgegangen werden kann, dass das Verbot aber kaum länger bestand haben wird.

Zur Dokumentation hier die Kernpunkte der 2(!) seitigen Verbotsverfügung:

"Gemäß §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz kann eine Versammlung verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.

Die Erfahrungen mit ähnlichen Demonstration [sic] in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung zu erheblichen Sachbeschädigungen kommt. Insbesondere im Vorfeld ist unsere Stadt geradezu übersäht mit Beschmutzungen und Schmierereien an Häuserfronten. Es ist uns durch keinerlei Maßnahme möglich, dieses zu verhindern.

Wir sind daher nicht mehr bereit, immer wieder diese Sachbeschädigungen hinzunehmen.Zudem finden am 21.11.2009 schulische und sportliche Veranstaltungen statt. Insgesamt werden bei beiden Veranstaltungen über 500 Besucher und Teilnehmer erwartet. Weiterhin werden Gegendemonstrationen zu Ihrer Veranstaltung stattfinden, an der auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Teilnehmern erwartet wird.

Die Demonstration wird daher gemäß §15 Abs. 1 Versammlungsgesetz verboten."

Material

Flugblatt
Format: Din A5 | Download |

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