31.05.2004
Als letztes Bundesland hat nun am 27.Mai das rot-gelbe beherrschte Rheinland-Pfalz das Erstattungs- bzw. Konnexitätsprinzip eingeführt und in der Landesverfassung verankert. Demnach dürfen den Kommunen vom Land nur noch Aufgaben und Leistungen per Gesetz übertragen werden, wenn gleichzeitig das Land die Finanzierungslast trägt. Seit mehreren Jahren werden die rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden von Bund und Land in den finanziellen Ruin getrieben, weil ihnen oftmals das alleinige finanzielle Risiko der gesetzlichen Leistungspflichten, wie etwa Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergartenplätze oder andere Investitionen aufgezwungen wurden, ohne daß hierfür die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Die konkrete Umsetzung des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz zeigt jedoch, daß es der Landesregierung mehr um wahltaktische Überlegungen als um das Wohl des Wählers geht, da bisherige Leistungspflichten nicht unter die neue Regelung fallen. Aufgrund des haushaltspolitischen Desasters der rot-gelben Landesregierung werden neue gesetzliche Leistungspflichten voraussichtlich ...
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