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25.06.2012

Lesezeit: etwa 1 Minute

Oranienburg: Saalverweis war rechtswidrig

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Landgericht Neuruppin rügt Willkürakt zum Nachteil eines NPD-Volksvertreters

Der Verweis des Oranienburger Stadtverordneten Detlef Appel aus einer öffentlichen Veranstaltung am 9. 4. 2010 im Bürgerzentrum Oranienburg durch den Vorsitzenden der sog. „Courage-Elser-Initiative“, Burghard Gräf, war rechtswidrig.

Dies verkündete am 20. 6. 2012 das Landgericht Neuruppin. Der Beklagte Gräf muß an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten (399,72 €  zuzügl. 5% Zinsen) sowie die Kosten des Rechts-streits zahlen.


Den Einlassungen des Beklagten, Appel sei als Mitglied der NPD ausgeschlossen worden; dies habe die Mehrheit der Anwesenden „per Akklamation“ befürwortet, folgte das Gericht nicht, zumal Appel im Besitz einer Einladung zu dieser Veranstaltung war.


Das Gericht stellte vielmehr fest, daß der Saalverweis, „einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Position des Klägers aus Art. 8 GG“ darstellt und geeignet ist, „sich abträglich auf Ansehen und Ehre des politisch aktiven Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.“


Die Beweisaufnahme, so das Gericht weiter, habe keine (von der Gegenseite behauptete) grobe Ordnungsstörung durch den Kläger erbracht.


Die NPD begrüßt dieses ebenso klärende wie eindeutige Urteil ( AZ 1 0 387/10 ).


Es unterstreicht erneut, mit welcher kriminellen Willkür unter bewußter Ausblendung der Grundrechte politisch unbequemer Meinungsträger der sog. „Kampf gegen rechts“ inzwischen geführt wird.


Es ist außerdem ein weiterer Ansporn für die NPD-Arbeit vor Ort, die auch unter dem Motto „Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt“ geleistet wird.


- sn -

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