npd-in-rlp.de - Die soziale Heimatpartei Jetzt Mitglied in der NPD werden!

22.06.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Landgericht hält Hausverbot für rechtens

» Zur Hauptseite wechseln

Voigt-Klage abgewiesen

Gericht läßt Diskriminierung nationaler Deutscher zu

Berlin - Die Klage des NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt gegen das über ihn verhängte Hausverbot im Hotel "Esplanade" in Bad Saarow (Oder-Spree-Kreis) wurde in erster Instanz von dem Landgericht Frankfurt/Oder abgewiesen. Die Richter räumten zwar ein, daß mit dem Hausverbot in sein Persönlichkeitsrecht eingriffen werde, allerdings sei dies nicht automatisch zu würdigen, sondern müsse gegen das Hausrecht der Herberge abgewogen werden. Das Hausrecht des Hoteliers umfasse auch die Freiheit, Verträge zu schließen. Auch sei die Sorge des Hotels um sein Image und seine Außenwirkung  berechtigt. Das Antidiskriminierungsgesetz war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall nicht anwendbar, denn in der EU-Richtlinie, die dem deutschen Gesetz zugrunde liegt, komme die Weltanschauung zwar als Diskriminierungsmöglichkeit vor, der deutsche Gesetzgeber habe dieses Kriterium aber später aus den Artikeln 18 und 19 entfernt. Dadurch wurde klar, daß die Richter am Landgericht den Fall nicht entscheiden wollten.

Der Parteivorsitzende kommentiert die Entscheidung, das Vertragsrecht über das Persönlichkeitsrecht zu stellen, als Bestätigung der neuen BRD-Politik, Kapitalinteressen höher zu bewerten als die Menschenrechte und kündigte an, in Berufung zu gehen. Zudem müsse endlich einmal rechtlich überprüft werden, inwieweit die BRD bei der Auslegung der EU-Richtlinien über die Gleichstellung Sonderwege gehen kann, um durch nachträglich vorgenommene Änderungen den Willen des EU-Gesetzgebers zu konterkarieren und künftig nationale Bürger in Deutschland straffrei diskriminieren zu lassen.

Voigt wörtlich: "Die Diktatur der selbsternannten "Demokraten" hat sich wieder einmal selbst bestätigt. Es wird immer deutlicher, wohin sich das System der BRD entwickelt. Die Grundrechte sollen künftig nur für willkürlich bestimmte Randgruppen der Gesellschaft gelten. Hätte ein Schwuler, ein Jude, ein Kommunist oder ein Farbiger Hausverbot erhalten, wäre der Ausgang des Verfahrens sicherlich zugunsten des abgewiesenen Gastes klar gewesen. Der Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 im Grundgesetz gerät zur Farce, wenn nationale Bürger sich künftig nicht mehr darauf berufen können. Hierdurch wird die totalitäre Zivilgesellschaft noch schärfer und repressiver."

Berlin, den 22.06.2010

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher

» Zur Hauptseite wechseln
 
15.04.2012
NPD-Wahlwerbespot zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
 
15.04.2012, NPD-Wahlwerbespot zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
  • NPD-Wahlwerbespot zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
11.04.2012
Dokumentation über den Musiker Sacha Korn
 
11.04.2012, Dokumentation über den Musiker Sacha Korn
  • Dokumentation über den Musiker Sacha Korn

Nachrichtenbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen

Eintragen Austragen

NPD-Interessentenbroschüre 2012

Neue Interessentenbroschüre der NPD Neue Interessentenbroschüre der NPD ...Details

Jetzt NPD-Mitglied werden! Gehören sie noch zu der schweigenden Mehrheit in Deutschland, denen die Machenschaften der Polit-Bonzen stinken? Dann werden Sie jetzt Mitglied der sozialen Heimatpartei!


Hörbeiträge und Musik

Aufbruch in der arabischen Welt

Aufbruch in der arabischen Welt
Richard Melisch Thema: Aufbruch in der arabischen Welt ...
 

Finanzkrise - Systemkrise

Finanzkrise - Systemkrise
Dr. Alfred Mechter­sheimer Thema: Finanzkrise - Systemkrise ...
 
» Weitere Hörbeiträge


Ihr Weg zu uns

NPD Landesverband Rheinland-Pfalz
Work Postfach: 1447
67088 Bad Dürkheim

Work Tel.: 06329 / 992265
FaxFax 06329 / 992266

http://www.npd-in-rlp.de/
ePost:
 


2008 - 2012 © npd-in-rlp.de - Alle Rechte vorbehalten | Impressum
 
Diese Seite wurde 12 mal angezeigt.