16.09.2010
Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) hat gegenüber der „Freien Presse“ erklärt, mit einem Gesetzentwurf NPD-nahe Bürger von der ehrenamtlichen Richtertätigkeit an Schöffengerichten ausschließen zu wollen.Auf Initiative des schwarz-gelb regierten Sachsens und des rot-dunkelroten Brandenburgs hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung erarbeitet.
Laut Martens können Schöffen an Strafgerichten bisher selbst bei grober Amtspflichtverletzung nicht ohne weiteres des Amtes enthoben werden. Das brandenburgische Justizministerium hatte deshalb im letzten Jahr eine Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen mit dem Ziel gestartet, Schöffen von Strafgerichten schneller entlassen zu können. Alle Bundesländer hatten sich für ein solches Gesinnungsgesetz gegen rechts ausgesprochen, bei dem schon nationale Gesinnung als Amtspflichtverletzung gewertet wird. Es geht erklärtermaßen darum, die Gerichte zu säubern, „wenn ein Schöffe als Privatperson öffentlich die demokratische Grundordnung mit den in ihr verankerten Grundrechten ablehnt und bekämpft“, wie die „Freie Presse“ scheinheilig schreibt.
Auslöser der gesetzgeberischen Hektik war der Aufruf der sächsischen NPD an volks- und heimattreue Menschen, sich für das Schöffenamt zu bewerben, um das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung – etwa gegen Kinderschänder – einfließen zu lassen. Für sachsenweites Medienecho sorgte dann die Schöffentätigkeit der NPD-Aktivistin Ines Schreiber beim Amtsgericht Riesa, obwohl sie damals noch kein Mitglied der Partei war.
Martens sagte zu der Schöffentätigkeit mehrerer sächsischer Nationaldemokraten: „Sie wollen mit ihrem vermeintlich,gesunden Volksempfinden' in Wahrheit nur politische Prozesse gegen Andersdenkende und Ausländer führen. Aber der Rechtsstaat ist wehrhaft: Die gezielte Einflussnahme auf Strafprozesse lassen wir nicht zu.“ Kein Problem scheint der Justizminister einer vorgeblich liberalen Partei aber damit zu haben, daß reihenweihe linke und linksradikale Schöffen ihre subjektiven Wertmaßstäbe bei Gericht zur Geltung bringen und etwa bei kriminellen Ausländern eine sicherheitsgefährdende Milde walten lassen.
Ludwig Gramlich, Professor für öffentliches Recht an der TU Chemnitz, hält ein solches Gesinnungsgesetz für bedenklich. Denn auch wenn es vom Bundestag beschlossen wird, könne die NPD dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch habe ein Schöffe die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde einzulegen, wenn das Oberlandesgericht die eigentlich unanfechtbare Entscheidung träfe, einen Schöffen aus dem Amt zu entfernen.
Jürgen Gansel, MdL
NPD-Kreisverband Meißen
www.npd-riesa-grossenhain.de