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15.12.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Bericht vom 7.Prozesstag aus Trier

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Keine Gehirnerschütterung-Verfahren wegen Kranzniederlegung eingestellt

Der Prozess vor dem Landgericht wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung geht nun in die Endphase. Wie zu erwarten war, wurden die Befangenheitsanträge gegen die Richter, als auch der Antrag auf DNA-Untersuchung abgelehnt. Bei der Begründung unterstellten die Richter als wahr, dass ein körperlicher Kontakt zwischen mir und dem linken Plakatabreisser nicht stattgefunden hatte. Auch bot der Amtsarzt als einziger Zeuge des Tages einige interessante Einblicke. Denn mit wenigen Worten wurde der Entlassungsbericht des linken Plakatabreissers aus dem Krankenhaus auseinandergenommen. So entpuppte sich die angebliche „Gehirnerschütterung“ als simple Schädelprellung, da eine Bewusstlosigkeit des Antifa-Aktivisten nie vorlag. Die diagnostizierte Bauchprellung und das Schleudertrauma seien aufgrund der Äußerungen des gelernten Krankernpflegers möglich, aber letzteres wegen der fehlenden Halskrause ungewöhnlich. Im Gegensatz zur Hausärztin sprach der Amtsarzt von leichten Verletzungen, für die maximal eine Krankschreibung von 2 bis 3 Tagen nötig wäre.
Sehr bezeichnend war die Einstellung des Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Die Richter machten darauf aufmerksam, dass auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung möglich sei.
Staatsanwältin Mattes forderte in ihrem Schlusswort den Freispruch für ein NPD-Mitglied, dass seinen PKW an diesem Abend zur Verfügung stellte.
Für das JU-Mitglied und den Trierer NPD-Stadtrat forderte Mattes aber 15 Monate Haft auf Bewährung, obwohl völlig unklar ist, wer geschlagen oder getreten hat.
Darüberhinaus forderte Mattes undifferenziert 200 Sozialstunden innerhalb eines Monats (!) und 1000 Euro Schmerzensgeld von den beiden Studenten. Der PKW des CDU-Nachwuchses soll eingezogen werden.
In ihren Plädoyers forderten alle Verteidiger Freisprüche, denn für ein „Rollkommando“ und einen gemeinschaftlichen Tatplan zur Körperverletzung gibt es keine stichhaltigen Anhaltspunkte.
Die bloße Anwesenheit am Tatort rechtfertigt noch keine persönliche Schuld.
In meinem Schlußwort erklärte ich, daß das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht.
Und wenn einem Richter, die Äußerungen eines Vorstandskollegen nicht zugerechnet werden können, dann kann man mir die Taten von Personen aus meinem politischen Umfeld auch nicht pauschal zurechnen!
Das Urteil wird am 22.Dezember um 15 Uhr gesprochen.

Verantwortlich:
Safet Babic, NPD-Stadtrat in Trier

 

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