06.10.2011
Der Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung von Mittelstädten hat einen Anteil von etwa 50 bis 60% des gesamten Elektroenergiebedarfes der öffentlichen Verwaltung.
Das bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Stromkosten der Kommune für die Straßenbeleuchtung ausgegeben werden muss.
Weiterhin treten in den nächsten Jahren EG- Richtlinien in Kraft, die eine Neugestaltung der Straßenbeleuchtung erfordert.
Die wichtigste Aufgabe der Straßenbeleuchtung besteht darin, die Verkehrsteilnehmer von Schäden zu schützen. Die Verkehrssicherheit wird durch die Qualität der Straßenbeleuchtung unmittelbar beeinflusst.
Eine gute Straßenbeleuchtung reduziert die Anzahl der Unfälle in der Dunkelheit und ist somit ein wesentlicher Teil der Verkehrssicherungspflicht.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Straßenbeleuchtungen umzustellen auf LED Lampen. LED Strassenlampen verbrauchen nur ein Viertel der Energie der häufig verwendeten Natriumdampflampen. Die Lebensdauer einer LED Strassenlampe liegt um ein vielfaches höher. Bei einer Betriebsstundenzahl von 50.000 Stunden beträgt die Verwendungsdauer im mitteleuropäischen Raum ca. 10 Jahre.
Die Vorschriften zur Straßenbeleuchtung sind in der europäischen Norm DIN EN 13201 festgelegt. Diese Norm gilt in 28 europäischen Ländern und besteht aus 4 Teilen.
1. Auswahl der Beleuchtungsklassen
2. Gütemerkmale der Straßenbeleuchtung
3. Berechnung der Gütemerkmale
4. Methoden zur Messung dieser Merkmale
Als Vertreter der NPD stelle ich folgende Anfragen:
Besteht ein Konzept für den Landkreis Bad Dürkheim, diese EU- Richtlinien umzusetzen?
Wie wird diese Umsetzung finanziert?
Gibt es schon Erfahrungswerte mit dieser LED- Straßenbeleuchtung im Landkreis Bad Dürkheim?
In welcher Größenordnung beläuft sich die Energieeinsparung und damit verbunden die Kosteneinsparung im Landkreis Bad Dürkheim?
Welcher Zeitraum ist für die Umstellung geplant?
Klaus Armstroff, NPD-Abgeordneter im Kreistag