21.04.2011
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kurfürstliches Palais
Willy- Brandt- Platz 3
D- 54290 Trier
Trier, den 20.April 2011
Anfechtung der Ausschusswahlen des Stadtrates Trier vom 14.April 2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich die Ausschusswahlen des Stadtrates Trier vom 14.April 2011 nach § 43 I GemO an.
Begründung:
Mit der Stadtratswahl vom 7.Juni 2009 bin ich für die NPD in den Trierer Stadtrat gewählt worden.
Am 14.April 2011 fand eine Sitzung des Rates im Rathaus Trier statt.
Bei der Wahl der Ausschussmitglieder kam es erneut zu unzulässigen Vorfällen. Neben einem gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen, lag auch eine Vorschlagsliste der Stadträtin Katrin Werner (DIE LINKE) vor. Bei der Wahl für den Dezernatsausschuss II stimmte ich mit Frau Werner für Wolfgang Schmitt und seinen Stellvertreter Christian Lehberger.
Sichtlich konsterniert fragte der SPD-Oberbürgermeister Klaus Jensen Frau Werner, ob sie ihren Wahlvorschlag aufgrund der NPD-Unterstützung aufrechterhält. Die linke Bundestagsabgeordnete bejahte die Frage erkennbar. Damit waren die beiden Kandidaten gewählt.
Beim Rechnungsprüfungsausschuss stimmte ich wieder für die linken Kandidaten Norbert Fischer und seinen Stellvertreter Andreas Göttlicher. Hier sollte nach Angabe von Jensen das Los entscheiden. Das Ergebnis wurde aber nicht mitgeteilt. Wohl auf externen Nachdruck beantragte Katrin Werner eine Sitzungsunterbrechung, die über 20 Minuten dauerte.
Nach der Sitzungsunterbrechung erklärte Jensen, dass die gewählten Kandidaten der Linken ihre Wahl nicht annehmen und die Wahl wiederholt werden müsse. Werner zog dann sämtliche Vorschläge zurück. Alle Ausschusswahlen unter TOP 5 wurden wiederholt. Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen wurde dann erwartungsgemäß mit großer Mehrheit gewählt, wodurch die zersplitterte Linke und die NPD aus den Ausschüssen ferngehalten wurde. Am Ende des Wahlganges meldete ich mich zur Wort, um eine Erklärung zur Wahl abzugeben.
Dabei fragte ich den OB Jensen mehrfach, ob die gewählten Ausschussmitglieder ihren Rücktritt schriftlich erklärt haben. Jensen ärgerte sich immer mehr und erklärte tatsächlich in aller Öffentlichkeit, dass er kein Schriftstück hat, sondern unter Zeugen mit den gewählten Personen gesprochen hat. Dies würde ausreichen und meine Anfechtungen würden keinen Erfolg haben. So Jensen im Wortlaut, bevor mir der Ton abgedreht wurde.
Die Aussage von Jensen wird in drei Presseartikeln bestätigt und konkretisiert. Nun ist sogar von Telefonaten die Rede. Es wäre wohl bundesweit einmalig, wenn gewählte Ausschussmitglieder telefonisch rechtsgültig von ihrem Amt zurücktreten könnten
Nach Paragraf 30 Absatz III der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, müssen Ratsmitglieder ihren Rücktritt schriftlich erklären. Diese Regelung gilt analog auch für Ausschussmitglieder. Nach Paragraf 46 Absatz V Gemeindeordnung gelten für die Ausschüsse des Stadtrates die geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung des Rates. Die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 46 GemO verweisen in Hinblick auf den 5.Absatz sogar explizit auf Paragraf 30 der Gemeindeordnung, während die Geschäftsordnung keine Ausführungen zu Rücktritten enthält.
Wie man im Kommunalbrevier 2009 auf Seite 665 nachlesen kann, dürfen Ausschusswahlen nicht willkürlich angesetzt werden(„Kein Ermessen zur Neuwahl“). Genau das ist aber in Trier passiert. Nur weil in zwei Ausschüssen Bürger durch die Stimmen einer bestimmten Partei gewählt wurden, können nicht Neuwahlen erzwungen werden.
Die fehlenden schriftlichen Rücktrittserklärungen stellen einen schweren Verfahrensfehler dar, der umso schwerer wiegt, weil anscheinend ein Oberbürgermeister seine Machtbefugnisse missbraucht um das Stimmrecht eines demokratisch legitimierten Ratsmitgliedes zu konterkarieren.
Dieses Vorgehen des OB Klaus Jensen schränkt daher meine demokratisch legitimierten Rechte als Stadtratsmitglied unzulässigerweise ein. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2003(DVBL. 2004,S.439) müssen Gemeinderatsausschüsse die Zusammensetzung des Plenums und das darin wirksame politische Meinungs-und Kräftespektrum widerspiegeln.
Willkürliche Wahlwiederholungen negieren demokratische Partizipation in einem funktionierenden Rechtsstaat.
Somit erscheint das fehlerhafte Verhalten des Oberbürgermeisters Klaus Jensen besonders schwerwiegend und begründet ein Beanstandungsrecht nach § 121 GemO der ADD als zuständige Aufsichtsbehörde.
Für die Wahlabläufe gibt es viele Zeugen und eine Tonaufnahme des Sitzungsdienstes.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Safet Babic
Mitglied des Stadtrates Trier