08.08.2011
An den Landrat des Kreistages Alzey-Worms
Herrn Ernst-Walter Görisch
Anfrage gem:§19 der Geschäftsordnung für den Kreistages
Sehr geehrter Herr Landrat,
Anfrage auf Änderung bzw die ersatzlose Streichung des § 35 SGB II also Hinwirkung auf die
Landesregierung.
Zum Sachverhalt: Erbenhaftung im Sozialgesetzbuch II
Ein Mann nennen wir ihn Meier,bezieht 5 Jahre lang ALG II Dann kommt er wieder in Arbeit,bevor
Meier 5 Jahre später an den Folgen eines Unfalls verstirbt. In diesem Fall kann die Behörde von den
Erben die vollen Hartz-IV -Bezüge von 5 Jahren einfordern.Paragraph 35 SGB II legt nämlich fest,
daß die Erben eines gestorbenen Hilfsbedürftigen zum Ersatz der Leistungen verpflichtet sind,die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind,wenn diese eine sogenannte
Bagatellgrenze überschreiten. Der Anspruch des Staates verfällt erst in 10 Jahren nach der Hartz IV-Zeit.
Vermutlich studiert man in den Behörden eifrig Todesanzeigen um ja jeden greifbaren auf Kosten der
kleinen Leute abzukassieren. Wenn man im Kreistag das kommunale Wahlrecht für alle ! Ausländer
wünscht und an die Landesregierung weiterreicht,dann ist es allein schon aus Gründen der Humanität
und Pietät recht und billig darauf hinzuwirken diesen unmöglichen § 35 SGB II wegzubekommen.
Den Banken gibt man den kleinen Leuten nimmt man - das ist nicht sozial-
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Acker NPD-Mitglied des Kreistages