23.11.2011
An den Landrat des Kreistages Alzey-Worms
Anfrage:
Hartz IV unbefristet für arbeitslose Einwanderer
Sehr geehrter Herr Landrat,
Urteil des Bundessozialgerichtes: erwerbslose Migranten aus bestimmten Staaten können unbefristet Hartz IV erhalten, auch wenn sie nie in Deutschland gearbeitet haben.
Das Bundessozialgericht in Kassel traf die Entscheidung mit Verweis auf das sogenannte Europäische Fürsorgeabkommen .Die Richter folgten (Az: B14AS 23/10R )einem Urteil des Landessozialgerichtes Berlin und wiesen die Revision des Jobcenters Berlin ab.
Die Behörde hatte einem Franzosen nach der gesetzlichen möglichen Sperrfrist von 3 Monaten 6 Monate lang Hartz IV gezahlt,danach ab die Zahlung mit der Begründung verweigert,der Mann halte sich ausschließlich wegen der Jobsuche in Deutschland auf. Dagegen klagte der Mann erfolreich.
Zwei Gesetze stehen sich in diesem Fall gegenüber. So legen die Hartz IV Gesetze fest,dass Migranten nach neun Monaten in Deutschland kein Geld mehr erhalten,wenn sie allein zur Arbeitssuche in Deutschland sind. Im Fürsorgeabkommen verpflichten sich die Staaten aber zugleich,den Staatsangehörigen der anderen Unterzeichnerländer die gleichen Leistungen zukommen zu lassen,wenn sie sich legal im Lande aufhalten.
Insgesamt 18 europäische Länder haben das Abkommen unterzeichnet,darunter Deutschland und Frankreich,es gilt für Einwanderer aus allen EU-Mitgliedsstaaten, außerdem für Staatsangehörige aus Island,Norwegen und der Türkei.
Die Bundesrichter urteilten,die Ansprüche auf HartzIV seien nicht ausgeschlossen,wenn sich Ausländer auf das Fürsorgeabkommen berufen können.“ Das Fürsorgeabkommen ist geltendes Bundesrecht“, sagte der Vorsitzende Richter. Hartz IV -Leistungen seien der Fürsorge zuzurechnen.
Dies vorausgeschickt fragt die Nationaldemokratische Partei Deutschlands an:
Ich bitte freundlichst um schriftliche Beantwortung meiner Anfrage
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Acker, NPD-Mitglied des Kreistages Alzey-Worms